RahmenvertragNachfolgend ein Rahmenvertrag zwischen Liferanten und Grosshändler für viele Produkte; Anpassung erforderlich. Lebensmittelrechtlicher Rahmenvertrag für den Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Kosmetika
Zwischen: [Name des Lieferanten], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Lieferant“ genannt), und [Name des Großhändlers], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Großhändler“ genannt), wird folgender Rahmenvertrag geschlossen:
PräambelDieser Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Lieferanten und dem Großhändler für den Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Kosmetika. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften in Deutschland und Österreich, insbesondere im Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht und Kosmetikrecht.
§ 1 VertragsgegenstandDer Lieferant liefert dem Großhändler folgende Produktkategorien: - Lebensmittel (alle Arten, einschließlich verarbeiteter und unverarbeiteter Produkte),
- Futtermittel für Nutz- und Heimtiere,
- Kosmetika gemäß der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Dieser Vertrag umfasst: - die Lieferung und den Vertrieb der genannten Produkte,
- die Regelung von Qualität, Haftung, Rückverfolgbarkeit und gesetzlichen Anforderungen.
§ 2 Geltungsbereich- Der Vertrag gilt für die Märkte in Deutschland und Österreich.
- Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden nationalen und EU-rechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
- Lebensmittelrecht:
- EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung),
- EU-Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung),
- EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Hygienevorschriften).
- Futtermittelrecht:
- EU-Verordnung (EG) Nr. 767/2009 (Inverkehrbringen von Futtermitteln),
- EU-Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 (Futtermittelzusatzstoffe).
- Kosmetikrecht:
- EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetikverordnung).
§ 3 Pflichten des LieferantenProduktsicherheit und Qualität: - Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Produkte sicher und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.
- Alle Produkte müssen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Dokumentation und Rückverfolgbarkeit: - Der Lieferant stellt die vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte gemäß Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sicher.
- Er liefert dem Großhändler alle erforderlichen Konformitätserklärungen, Sicherheitsbewertungen (für Kosmetika) und Analysenzertifikate (z. B. mikrobiologische Tests für Futtermittel).
Verpackung und Kennzeichnung: - Die Verpackung und Kennzeichnung der Produkte erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften:
- Lebensmittel: Anforderungen der LMIV, einschließlich Nährwertdeklaration, Zutatenliste und Allergenauszeichnungen.
- Futtermittel: Angaben gemäß Verordnung (EG) Nr. 767/2009, z. B. Zusammensetzung, Zusatzstoffe, Verwendungshinweise.
- Kosmetika: Kennzeichnung gemäß EU-Kosmetikverordnung, einschließlich INCI-Liste und Mindesthaltbarkeitsdatum.
Transportbedingungen: - Der Lieferant stellt sicher, dass die Produkte unter den vorgeschriebenen Bedingungen transportiert werden (z. B. Einhaltung der Kühlkette für Frischprodukte).
Mitwirkung bei Rückrufaktionen: - Der Lieferant unterstützt den Großhändler bei Rückrufaktionen und trägt die Kosten, wenn er für den Rückruf verantwortlich ist.
§ 4 Pflichten des GroßhändlersTransport, Lagerung und Vertrieb: - Der Großhändler ist für die sachgemäße Lagerung, den Transport und den Vertrieb der Produkte verantwortlich.
- Beispiel: Einhaltung der Temperaturanforderungen (z. B. max. -18°C für Tiefkühlprodukte).
Einhaltung von Vorschriften: - Der Großhändler verpflichtet sich, die geltenden lebensmittel-, futtermittel- und kosmetikrechtlichen Vorschriften beim Weitervertrieb der Produkte einzuhalten.
Informationspflicht: - Der Großhändler informiert den Lieferanten unverzüglich über Reklamationen, Beanstandungen durch Behörden oder Qualitätsprobleme.
Werbung und Marketing: - Der Großhändler verpflichtet sich, keine irreführenden Aussagen über die Produkte zu machen. Insbesondere sind die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zu beachten.
§ 5 QualitätsvereinbarungAllgemeine Qualitätsanforderungen: - Die Produkte müssen den höchsten Qualitätsstandards und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Der Lieferant stellt sicher, dass die Produkte frei von verbotenen Rückständen, Schadstoffen und Verunreinigungen sind.
Spezifische Anforderungen: - Lebensmittel: Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte gemäß EU-Verordnungen.
- Futtermittel: Sicherstellung, dass alle Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe zugelassen und korrekt deklariert sind.
- Kosmetika: Einhaltung der Sicherheitsbewertung und Bereitstellung der Produktinformationsdatei (PIF).
Qualitätskontrollen: - Der Lieferant führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und stellt dem Großhändler auf Anfrage die Prüfberichte zur Verfügung.
Auditierung: - Der Großhändler ist berechtigt, beim Lieferanten Audits durchzuführen, um die Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überprüfen.
§ 6 GarantievereinbarungGarantierte Eigenschaften: - Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte folgende Eigenschaften aufweisen:
- Konformität mit den Spezifikationen,
- Einhaltung der Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdaten,
- Frei von verbotenen Stoffen, z. B. nicht zugelassenen Zusatzstoffen oder Pestizidrückständen.
Haftung für Mängel: - Der Lieferant haftet für alle Schäden, die durch die Lieferung mangelhafter Produkte entstehen.
Rückrufaktionen: - Der Lieferant trägt die Kosten für Rückrufaktionen, wenn die Ursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt.
§ 7 Preise und ZahlungsbedingungenPreise: - Die Preise für die Produkte ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten des Lieferanten.
Zahlungsbedingungen: - Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Preisänderungen: - Preisänderungen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung mindestens [z. B. 3 Monate] im Voraus.
§ 8 Vertragslaufzeit und KündigungVertragslaufzeit: - Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für [z. B. 2 Jahre].
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um [z. B. 1 Jahr], sofern keine der Parteien mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] schriftlich kündigt.
Außerordentliche Kündigung: - Beide Parteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
- Wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen,
- Gesetzesverstöße festgestellt werden, die den weiteren Handel unmöglich machen.
§ 9 Vertraulichkeit- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen über die Produkte und Geschäftsbedingungen nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 10 SchlussbestimmungenRechtswahl: - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand: - Für Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Großhändlers zuständig.
Salvatorische Klausel: - Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Unterschriften Lieferant: [Name, Unterschrift, Datum] Großhändler: [Name, Unterschrift, Datum]
Erläuterung und AnpassungsmöglichkeitenProduktspezifische Anforderungen: - Ergänzung spezifischer Anforderungen für Bio-Produkte, Tiefkühlprodukte, oder Kosmetika mit Naturkosmetik-Siegeln.
Erweiterung auf internationale Märkte: - Anpassung des Vertrags an weitere Märkte, z. B. unter Berücksichtigung des Codex Alimentarius oderhfolgend ein summarischer Rahmenvertrag für viele Anwendungsgebiete.
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