LebensmittelverpackungDie Beschriftung und Gestaltung von Lebensmittelverpackungen ist ein komplexer Bereich, der durch zahlreiche rechtliche Vorgaben geregelt wird. Ziel ist es, den Verbraucher umfassend und korrekt zu informieren, Täuschungen zu vermeiden und die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Erläuterung der Anforderungen sowie Hinweise zur Vermeidung häufiger Rechtsverstöße.
I. Rechtliche Anforderungen an die Beschriftung und Gestaltung von Lebensmittelverpackungen1. Grundlegende Rechtsvorschriften- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):
Regelt grundlegende Anforderungen an die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln. - Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-VO Nr. 1169/2011):
EU-weite Vorgaben zu den Informationen, die auf Lebensmittelverpackungen verpflichtend anzugeben sind. - Health-Claims-Verordnung (HCVO, EU-VO Nr. 1924/2006):
Regelt die Nutzung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben. - Verpackungsgesetz (VerpackG):
Vorgaben zur umweltgerechten Gestaltung und Rücknahme von Verpackungen. - Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV):
Regelungen für die Kennzeichnung von Zusatzstoffen.
2. Pflichtangaben auf der VerpackungGemäß Art. 9 LMIV müssen auf der Verpackung folgende Informationen angegeben sein: Bezeichnung des Lebensmittels: - Eine präzise Beschreibung, die die Art des Produkts deutlich macht (z. B. „Fruchtjoghurt“ statt „Joghurt“).
- Angabe besonderer Herstellungsverfahren (z. B. „geräuchert“, „pasteurisiert“).
Zutatenverzeichnis: - Alle verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
- Kennzeichnung von Allergenen durch hervorgehobene Schrift (z. B. Fett- oder Großdruck).
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum: - MHD für länger haltbare Produkte, Verbrauchsdatum für leicht verderbliche Waren.
Nährwertkennzeichnung: - Energiegehalt sowie Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 g/ml (Big 7).
- Ausnahme: Kleine Verpackungen (max. 25 cm² Fläche) oder unverarbeitete Lebensmittel.
Nettofüllmenge: - Gewicht oder Volumen des Inhalts.
Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers: - Verantwortliche Stelle für das Produkt (Hersteller, Importeur, Händler).
Ursprungsland oder Herkunftsort: - Verpflichtend bei bestimmten Produkten wie Fleisch, Obst oder Gemüse.
Los- oder Chargennummer: Besondere Hinweise zur Aufbewahrung oder Verwendung: - Z. B. „Nach dem Öffnen kühl lagern.“
Alkoholgehalt: - Bei Getränken mit mehr als 1,2 % Alkohol.
3. Spezifische Anforderungen je nach Produktart- Bio-Produkte:
- EU-Bio-Logo sowie die Codenummer der Zertifizierungsstelle erforderlich.
- Lebensmittel mit Zusatzstoffen:
- Kennzeichnung bestimmter Zusatzstoffe (z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel) mit ihrer Funktion und ihrer Bezeichnung oder E-Nummer.
- Nahrungsergänzungsmittel:
- Angaben zu Inhaltsstoffen in Tagesdosis sowie Warnhinweise gemäß Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).
- Allergenhaltige Produkte:
- Klare und sichtbare Kennzeichnung von Allergenen (z. B. „enthält Milch“).
II. Technische Anforderungen an die VerpackungNeben der Beschriftung müssen Verpackungen technisch den Anforderungen entsprechen: - Lebensmittelsicherheit:
- Die Verpackung darf keine Stoffe an das Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden könnten (EU-Verordnung Nr. 1935/2004).
- Barrierefunktion:
- Schutz vor Licht, Sauerstoff, Feuchtigkeit und mikrobiellen Einflüssen.
- Recyclingfähigkeit:
- Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes (z. B. Verwendung von recyclingfähigen Materialien).
- Robustheit:
- Geeignet für Lagerung und Transport.
III. Häufige RechtsverstößeIrreführende Bezeichnungen oder Angaben: - Verwendung von nicht zutreffenden Begriffen (z. B. „natürlich“, „handgemacht“, „ohne Zuckerzusatz“, wenn dies nicht stimmt).
- Missbrauch von Begriffen wie „Bio“ oder „vegan“ ohne entsprechende Zertifizierung.
Unvollständige oder falsche Kennzeichnung: - Fehlende oder unvollständige Allergenkennzeichnung.
- Nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben (Verstoß gegen die HCVO).
Fehlende oder falsche Nährwertkennzeichnung: - Fehlerhafte Angaben zu Zucker, Fett oder Salz.
- Fehlen der verpflichtenden „Big 7“.
Nicht verständliche Kennzeichnung: - Verwendung unlesbarer Schriftarten oder zu kleiner Schriftgrößen (unter 1,2 mm).
Nicht korrekte Angaben zum Ursprungsland: - Irreführende Angaben über die Herkunft („Made in Germany“, wenn nur verpackt in Deutschland).
IV. Vermeidung von RechtsverstößenRechtsprüfung: Lassen Sie die Verpackung und Beschriftung vor Markteinführung durch rechtliche Experten prüfen (z. B. spezialisierte Anwälte oder Prüfstellen). Checklisten: Verwenden Sie standardisierte Checklisten zur Überprüfung der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Schulung: Schulen Sie Ihr Team in den relevanten rechtlichen und technischen Anforderungen. Überprüfung durch externe Dienstleister: Beauftragen Sie unabhängige Zertifizierungsstellen oder Labore, die Verpackung und Kennzeichnung auf Rechtskonformität prüfen. Technische Validierung: Testen Sie die Verpackung auf Robustheit, Lebensmittelsicherheit und Recyclingfähigkeit. Regelmäßige Updates: Überprüfen Sie Ihre Verpackungen regelmäßig auf neue rechtliche Vorgaben (z. B. Änderungen der LMIV oder HCVO). Proaktive Kommunikation mit Behörden: Bei Unklarheiten können Sie sich mit Fragen zur Kennzeichnung an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden wenden.
ZusammenfassungEine korrekte Beschriftung und Gestaltung von Lebensmittelverpackungen erfordert die Einhaltung einer Vielzahl rechtlicher und technischer Vorgaben. Die häufigsten Verstöße betreffen irreführende Angaben, unvollständige Kennzeichnungen und Verstöße gegen die HCVO. Diese können durch sorgfältige Planung, rechtliche Prüfung und regelmäßige Überwachung vermieden werden. |