Health ClaimsHealth Claims sind gesundheitsbezogene Angaben, die sich auf die Wirkung eines Lebensmittels oder eines seiner Bestandteile auf die Gesundheit beziehen. Sie sind streng reguliert, um Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen und sicherzustellen, dass solche Aussagen wissenschaftlich fundiert sind. Health Claims sind ein mächtiges Marketinginstrument, jedoch streng reglementiert. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Aussagen wissenschaftlich fundiert und zugelassen sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein umfassendes Verständnis der Health-Claims-Verordnung und der Zulassungsverfahren ist unerlässlich, um Produkte rechtssicher und erfolgreich zu vermarkten.
1. Definition von Health Claims- Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung, HCV).
- Definition (Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCV):
- Aussagen, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel, einer Lebensmittelkategorie oder einem Bestandteil und der Gesundheit herstellen.
- Beispiele:
- „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt.“
- „Omega-3-Fettsäuren tragen zu einer normalen Herzfunktion bei.“
2. Arten von Health ClaimsFunktionale Health Claims (Art. 13 HCV): - Beschreiben eine physiologische Funktion im Körper, z. B.:
- „Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei.“
Risikominderungs-Claims (Art. 14 Abs. 1 HCV): - Aussagen, die ein Risiko für eine Krankheit verringern, z. B.:
- „Pflanzensterine tragen zur Senkung des Cholesterinspiegels bei, was ein Risikofaktor für koronare Herzkrankheiten ist.“
Claims zur kindlichen Entwicklung und Gesundheit (Art. 14 Abs. 1 HCV): - Aussagen über die Vorteile bestimmter Nährstoffe für Kinder, z. B.:
- „Jod trägt zur normalen Entwicklung von Kindern bei.“
3. Rechtliche Erwägungen3.1 Zweck der Regulierung- Schutz der Verbraucher vor Täuschung.
- Förderung eines fairen Wettbewerbs durch wissenschaftlich fundierte Angaben.
- Harmonisierung des Binnenmarkts für Lebensmittel in der EU.
3.2 Zulässigkeit von Health ClaimsHealth Claims dürfen nur verwendet werden, wenn sie: - Von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und zugelassen wurden.
- In die EU-Liste zugelassener Claims aufgenommen sind (Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012).
- Wissenschaftlich begründet sind und den durchschnittlichen Verbraucher nicht in die Irre führen (Art. 3 HCV).
3.3 Verbote- Irreführung: Health Claims dürfen keine falschen oder übertriebenen Versprechen enthalten.
- Beispiel: „Dieses Produkt heilt Krankheiten“ (unzulässig).
- Unklare oder nichtssagende Aussagen:
- Begriffe wie „super gesund“ oder „Stärkt die Vitalität“ ohne konkrete wissenschaftliche Grundlage sind unzulässig.
- Verwendung nicht zugelassener Claims:
- Aussagen, die nicht in der EU-Health-Claims-Liste stehen.
4. Rechte und Pflichten4.1 Rechte- Verwendung zugelassener Health Claims:
- Hersteller dürfen Health Claims nutzen, wenn sie den zugelassenen Formulierungen entsprechen.
- Innovation:
- Möglichkeit, neue Claims durch ein Zulassungsverfahren zu beantragen.
4.2 Pflichten- Nachweis der Wirkung:
- Hersteller müssen die Wirksamkeit der beworbenen Substanzen nachweisen können.
- Kennzeichnung und Transparenz:
- Angaben müssen klar, präzise und verständlich sein (Art. 5 HCV).
- Angemessene Verzehrmenge:
- Der Zusammenhang zwischen Nährstoff und Wirkung muss bei der angegebenen Verzehrmenge bestehen.
- Zulassungsverfahren einhalten:
- Neue Claims dürfen erst nach Genehmigung verwendet werden.
5. Zulassung von Health Claims5.1 Antragsstellung- Anträge werden von Unternehmen bei der zuständigen nationalen Behörde eingereicht (in Deutschland: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL).
- Der Antrag wird an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet.
5.2 Inhalte des Antrags- Beschreibung des Produkts oder Nährstoffs:
- Chemische und physikalische Eigenschaften.
- Wissenschaftliche Begründung:
- Studien, die die Wirkung des Produkts oder Nährstoffs belegen.
- Zielpopulation:
- Angaben zur Zielgruppe (z. B. Kinder, Erwachsene).
- Angaben zur Verzehrmenge:
- Dosierung, bei der die beworbene Wirkung eintritt.
5.3 Bewertung durch die EFSADie EFSA führt eine wissenschaftliche Bewertung durch: - Wirkmechanismus:
- Überprüfung, ob ein plausibler Wirkmechanismus existiert.
- Studienqualität:
- Analyse der vorgelegten Studien (z. B. Randomisierte Kontrollstudien).
- Relevanz der Daten:
- Sind die Daten auf die Zielgruppe und die beworbene Wirkung anwendbar?
5.4 Entscheidung der Europäischen Kommission- Auf Basis der EFSA-Empfehlung entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten über die Zulassung.
- Zugelassene Claims werden in die EU-Liste aufgenommen (Art. 13 HCV).
6. Beispiele für zugelassene und unzulässige Health Claims6.1 Zugelassene Claims- „Calcium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.“
- „Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
6.2 Unzulässige Claims- „Dieses Getränk hilft bei der Heilung von Arthritis.“ (Heilversprechen sind verboten.)
- „Hilft Ihnen, Krebs zu vermeiden.“ (Unbelegte Wirkung und Bezug auf Krankheiten.)
7. Werbung mit Health Claims7.1 Anforderungen an die Werbung- Health Claims müssen eindeutig sein und dürfen nicht irreführend wirken.
- Es ist unzulässig, gesundheitsbezogene Aussagen mit Allgemeinplätzen zu vermischen (z. B. „Essen Sie dieses Produkt und fühlen Sie sich großartig“).
7.2 Spezielle Anforderungen- Lebensmittel:
- Zulässige Aussagen gemäß der EU-Health-Claims-Liste.
- Keine Heilversprechen.
- Nahrungsergänzungsmittel:
- Zugelassene Claims und Hinweise auf empfohlene Tagesdosierungen.
- Kosmetika:
- Keine Gesundheitsversprechen; kosmetische Produkte dürfen nicht wie Arzneimittel beworben werden.
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