Lohnherstellervertrag für die Herstellung von Lebensmitteln einschließlich Verpackung
Zwischen: [Name des Auftraggebers], [Anschrift], [USt-ID-Nummer],(im Folgenden „Auftraggeber“ genannt),und[Name des Lohnherstellers], [Anschrift], [USt-ID-Nummer],(im Folgenden „Lohnhersteller“ genannt), wird folgender Vertrag geschlossen:
PräambelDer Auftraggeber beauftragt den Lohnhersteller mit der Produktion eines Lebensmittels (im Folgenden „Produkt“), einschließlich der Beschaffung und Verarbeitung von Rohstoffen, Herstellung des Produkts und Verpackung gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Ziel ist eine rechtlich und qualitativ einwandfreie Herstellung des Produkts, das den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.
§ 1 Vertragsgegenstand- Der Lohnhersteller verpflichtet sich, das Produkt gemäß den Spezifikationen des Auftraggebers herzustellen, zu verpacken und an den Auftraggeber oder an dessen Kunden zu liefern.
- Der Auftraggeber stellt dem Lohnhersteller die erforderlichen Spezifikationen, Rezepturen, Verpackungsvorgaben sowie alle notwendigen rechtlichen und technischen Informationen zur Verfügung.
- Die Herstellung erfolgt unter Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, Nr. 1169/2011, Nr. 1935/2004 sowie aller weiteren relevanten Normen.
§ 2 Rechte und Pflichten des AuftraggebersSpezifikationen und Informationen: Der Auftraggeber stellt dem Lohnhersteller folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung: - Produktrezeptur, einschließlich Zutatenliste.
- Verpackungsvorgaben (Design, Material, Aufdruck).
- Nährwert- und Kennzeichnungsangaben gemäß LMIV.
- Etwaige spezifische Anforderungen, z. B. Bio-Zertifizierungen, Allergenauszeichnungen.
Qualitätskontrolle: Der Auftraggeber hat das Recht, die Produktionsstätte des Lohnherstellers nach vorheriger Ankündigung zu inspizieren und die Einhaltung der Spezifikationen zu überprüfen. Freigabe: Der Auftraggeber prüft die vom Lohnhersteller gelieferten Muster und gibt die Produktion schriftlich frei. Haftungsausschluss für Änderungen: Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für sämtliche Änderungen oder Nachforderungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Spezifikationen entstehen.
§ 3 Rechte und Pflichten des LohnherstellersHerstellung: Der Lohnhersteller stellt das Produkt gemäß den Spezifikationen des Auftraggebers und den geltenden gesetzlichen Vorschriften her. - Bei Abweichungen informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
- Der Lohnhersteller sorgt für die Beschaffung geeigneter Rohstoffe und Verpackungsmaterialien.
Lebensmittelsicherheit: Der Lohnhersteller stellt sicher, dass die Produktion den Good Manufacturing Practices (GMP) sowie den HACCP-Vorgaben entspricht. Qualitätskontrolle: Der Lohnhersteller führt interne Kontrollen durch, um die Einhaltung der Qualität und rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Dokumentation: - Der Lohnhersteller führt eine vollständige Rückverfolgbarkeit der verwendeten Rohstoffe.
- Migrationstests und andere rechtlich vorgeschriebene Prüfungen werden dokumentiert.
Geheimhaltung: Der Lohnhersteller behandelt alle überlassenen Informationen, Rezepturen und Spezifikationen vertraulich.
§ 4 Vertragsdauer und KündigungVertragslaufzeit: Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit von [Dauer, z. B. 1 Jahr]. Er verlängert sich automatisch um weitere [Dauer], wenn er nicht mit einer Frist von [Dauer, z. B. 3 Monate] schriftlich gekündigt wird. Kündigung aus wichtigem Grund: Jede Partei kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn: - Der andere Vertragspartner wesentliche Vertragspflichten verletzt.
- Lebensmittelsicherheitsrisiken festgestellt werden, die auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz des anderen Vertragspartners zurückzuführen sind.
§ 5 Vergütung und ZahlungsbedingungenVergütung: Der Auftraggeber zahlt dem Lohnhersteller [Summe] pro Einheit des Produkts. Diese Vergütung umfasst: - Herstellungskosten,
- Verpackungskosten,
- Kosten für Qualitätssicherung und Dokumentation.
Zahlungsmodalitäten: - Rechnungsstellung erfolgt [monatlich/quartalsweise/nach Lieferung].
- Zahlungsziel: [z. B. 30 Tage nach Rechnungsstellung].
Zusätzliche Kosten: Änderungen an den Spezifikationen oder Sonderprüfungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Haftung und GewährleistungHaftung des Lohnherstellers: - Der Lohnhersteller haftet für Schäden, die durch mangelhafte Herstellung oder fehlerhafte Verpackung entstehen.
- Die Haftung ist auf [z. B. die Höhe des Produktionsauftrags] begrenzt, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung des Auftraggebers: - Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Spezifikationen, Rezepturen oder falsche Kennzeichnungsangaben verursacht werden.
Produktprüfung: Beide Parteien verpflichten sich, das Produkt vor der Markteinführung auf Konformität zu prüfen.
§ 7 Sonstige RegelungenGeheimhaltung: Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ort]. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anpassungsmöglichkeiten und optionale RegelungenAnpassung der Vertragslaufzeit: Flexibel gestaltbar, z. B. als Rahmenvertrag ohne feste Laufzeit oder mit automatischer Verlängerung. Eigentum an Rezepturen und Verpackungsdesigns: - Option 1: Auftraggeber bleibt alleiniger Eigentümer.
- Option 2: Gemeinsames Eigentum oder Lizenzvereinbarung.
Verpflichtung zu regelmäßigen Audits: - Möglichkeit, jährliche Audits durchzuführen, um die Einhaltung der Standards zu überprüfen.
Sanktionen bei Verstößen: - Vereinbarung von Vertragsstrafen für wiederholte Verstöße gegen Spezifikationen oder Fristen.
Rücktrittsrecht bei Qualitätsproblemen: - Festlegung von Rücktrittsrechten des Auftraggebers bei schweren oder wiederholten Verstößen.
UnterschriftenAuftraggeber: [Name] [Unterschrift] [Datum] Lohnhersteller: [Name] [Unterschrift] [Datum]
Erläuterung zur Anpassung: Dieser Vertrag ist als allgemeines Rahmenwerk ausgelegt. Änderungen und Anpassungen sollten vorgenommen werden, um branchenspezifische Anforderungen, besondere rechtliche Vorgaben oder individuelle Bedürfnisse der Vertragsparteien zu berücksichtigen. Typische Anpassungspunkte sind: - Detaillierung der Spezifikationen und Prozesse.
- Zusatzregelungen zur Haftung oder Sanktionen.
- Integration spezifischer gesetzlicher Anforderungen (z. B. Bio-Zertifizierung).
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