ProduktionsvertragNachfolgend einsummarischer Produktionsvertrag ohne spezifische Branchenregelungen. Produktionsvertrag für tierische Lebensmittel
Zwischen: [Name des Auftraggebers], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), und [Name des Herstellers], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Hersteller“ genannt), wird folgender Vertrag geschlossen:
PräambelDer Auftraggeber beauftragt den Hersteller mit der Produktion eines tierischen Lebensmittels (im Folgenden „Produkt“). Ziel ist die Lieferung eines qualitativ hochwertigen und lebensmittelrechtlich einwandfreien Produkts unter Einhaltung der Vorgaben des Auftraggebers und der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 1 Vertragsgegenstand- Der Hersteller verpflichtet sich, das Produkt gemäß den Spezifikationen des Auftraggebers herzustellen und zu liefern.
- Die Produktion umfasst die Verarbeitung von Rohstoffen, die Verpackung sowie die Lagerung und Lieferung des Produkts.
- Der Hersteller garantiert, dass die Produktion den Anforderungen des Lebensmittelrechts, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Nr. 852/2004 (Hygieneverordnung) und den nationalen Vorschriften entspricht.
§ 2 Spezifikationen und QualitätsstandardsProduktspezifikationen: - Der Auftraggeber stellt die Spezifikationen, einschließlich Rezepturen, Verarbeitungsvorgaben und Verpackungsanforderungen, zur Verfügung.
- Änderungen der Spezifikationen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Qualitätsanforderungen: - Der Hersteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Good Manufacturing Practices (GMP) und der HACCP-Prinzipien.
- Die eingesetzten Rohstoffe müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Verpackung: - Die Verpackung erfolgt gemäß den Vorgaben des Auftraggebers, einschließlich Kennzeichnung und Etikettierung nach der LMIV.
§ 3 Rechte und Pflichten des AuftraggebersBereitstellung von Informationen: - Der Auftraggeber liefert alle erforderlichen Informationen und Spezifikationen rechtzeitig.
- Der Auftraggeber hat das Recht, Muster zu prüfen und die Produktion freizugeben.
Qualitätskontrolle: - Der Auftraggeber kann unangekündigte Audits im Produktionsbetrieb durchführen.
Materialbereitstellung (optional): - Falls vereinbart, stellt der Auftraggeber bestimmte Rohstoffe oder Verpackungsmaterialien zur Verfügung.
§ 4 Rechte und Pflichten des HerstellersEinhaltung der Vorschriften: - Der Hersteller garantiert, dass die Produktion den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entspricht.
- Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und des Endprodukts ist sicherzustellen.
Mängelanzeige: - Der Hersteller informiert den Auftraggeber unverzüglich über Produktionsprobleme, die die Qualität oder Sicherheit des Produkts beeinträchtigen könnten.
Geheimhaltung: - Der Hersteller verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Rezepturen und Spezifikationen vertraulich zu behandeln.
§ 5 Lieferung und AnnahmeLieferfristen: - Der Hersteller liefert das Produkt innerhalb der vereinbarten Fristen an den vereinbarten Ort.
Abnahme: - Der Auftraggeber überprüft die Lieferung innerhalb von [X] Werktagen.
- Beanstandungen müssen innerhalb von [Y] Tagen schriftlich erfolgen.
Transport: - Der Hersteller organisiert den Transport unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften.
§ 6 Vergütung und ZahlungsbedingungenVergütung: - Der Auftraggeber zahlt dem Hersteller [Summe] pro Einheit des Produkts.
- Die Vergütung umfasst sämtliche Produktions-, Verpackungs- und Lieferkosten, sofern nicht anders vereinbart.
Zahlungsbedingungen: - Die Rechnungsstellung erfolgt [monatlich/bei Lieferung].
- Zahlungsziel: [z. B. 30 Tage nach Rechnungsstellung].
Zusatzkosten: - Sonderwünsche oder Änderungen der Spezifikationen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Haftung und GewährleistungHaftung des Herstellers: - Der Hersteller haftet für Schäden, die aus der Lieferung mangelhafter Produkte entstehen.
- Die Haftung ist auf [Höchstbetrag] begrenzt, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung des Auftraggebers: - Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Spezifikationen oder bereitgestellte Materialien verursacht werden.
Produkthaftung: - Der Hersteller stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
§ 8 Vertragslaufzeit und KündigungVertragslaufzeit: - Dieser Vertrag gilt ab [Datum] und läuft bis [Datum].
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um [Zeitraum], sofern keine der Parteien ihn mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] kündigt.
Außerordentliche Kündigung: - Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
§ 9 Sonstige BestimmungenGeheimhaltung: - Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Rechtswahl: - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel: - Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 10 UnterschriftenAuftraggeber: [Name] [Unterschrift] [Datum] Hersteller: [Name] [Unterschrift] [Datum]
Alternative Klauseln und AnpassungsmöglichkeitenEigentum an Rezepturen und Materialien: - Option 1: Der Auftraggeber bleibt alleiniger Eigentümer der Rezepturen.
- Option 2: Gemeinsames Eigentum oder Lizenzvereinbarung.
Auditregelungen: - Möglichkeit, die Häufigkeit und Tiefe der Audits individuell zu vereinbaren.
Strafklauseln: - Vertragsstrafen für verspätete Lieferung oder wiederholte Mängel.
Force-Majeure-Klausel: - Befreiung von der Haftung bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen.
Vertragslaufzeit: - Möglichkeit eines Rahmenvertrags ohne feste Laufzeit.
Exklusivitätsregelung: - Der Hersteller verpflichtet sich, das Produkt nur für den Auftraggeber herzustellen.
Haftungsbeschränkung: - Möglichkeit, die Haftung auf eine bestimmte Summe oder Art von Schäden zu begrenzen.
Dieser Vertrag kann je nach spezifischen Anforderungen des Produkts und der Geschäftsbeziehung flexibel angepasst werden, etwa durch Hinzufügung branchenspezifischer Klauseln oder Anpassung an internationale Standards. |