FuttermittelrechtDie Herstellung und der Vertrieb von Futtermitteln unterliegen strengen rechtlichen Regelungen, die in der Europäischen Union und Deutschland harmonisiert sind. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Sicherheit von Futtermitteln zu gewährleisten, Risiken für Tiergesundheit und Umwelt zu minimieren und die Unbedenklichkeit tierischer Produkte für die menschliche Ernährung sicherzustellen. Nachfolgend sind die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und die Unterschiede nach Art der Futtermittel dargestellt. Die rechtlichen Regelungen zu Futtermitteln sind umfassend und variieren je nach Art des Futtermittels. Sie gewährleisten die Sicherheit entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für Hersteller und Händler essenziell, um Sanktionen zu vermeiden und die Sicherheit von Tier und Mensch zu gewährleisten.
1. Allgemeine Regelungen zu Futtermitteln1.1 Definition (Art. 3 VO (EG) Nr. 178/2002 und Art. 3 VO (EG) Nr. 767/2009)- Futtermittel: Stoffe oder Erzeugnisse (einschließlich Zusatzstoffe), die dazu bestimmt sind, oral an Tiere zur Ernährung verfüttert zu werden.
1.2 RechtsgrundlagenEU-Verordnungen: - Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Allgemeine Grundsätze und Anforderungen an Lebens- und Futtermittelrecht.
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009: Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln.
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005: Anforderungen an die Futtermittelhygiene.
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003: Regelungen zu Futtermittelzusatzstoffen.
Nationale Vorschriften (Deutschland): - Futtermittelgesetzbuch (FMGB): Nationale Umsetzung der EU-Vorgaben.
- Futtermittelverordnung (FMV): Ergänzt die EU-Vorschriften, z. B. Kennzeichnungsanforderungen.
1.3 Anforderungen an FuttermittelSicherheit: - Futtermittel dürfen keine Gefahr für Tiere, Menschen oder die Umwelt darstellen.
- Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe (z. B. Tiermehl in Wiederkäuerfutter, kontaminierte Stoffe).
Kennzeichnung: - Vollständige und korrekte Deklaration von Inhaltsstoffen, Energiegehalt und Verwendungszweck.
- Angaben gemäß VO (EG) Nr. 767/2009:
- Name und Adresse des Herstellers.
- Gehalt an bestimmten Nährstoffen (z. B. Proteine, Mineralien).
- Hinweise zur ordnungsgemäßen Verwendung.
Rückverfolgbarkeit: - Verpflichtung zur lückenlosen Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette (Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002).
Hygiene: - Anforderungen an Produktionsanlagen, Lagerung und Transport gemäß VO (EG) Nr. 183/2005.
2. Regelungen nach Art des Futtermittels2.1 Einzelfuttermittel- Definition: Unverarbeitete Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs oder industrielle Nebenprodukte, die direkt verfüttert werden können (z. B. Getreide, Sojaschrot).
- Regelungen:
- Keine Mischung oder Zusätze erforderlich.
- Muss die Nährstoffgehalte und Herkunft deklarieren.
- Rechtliche Grundlage:
- VO (EG) Nr. 767/2009: Deklaration und Sicherheitsanforderungen.
2.2 Mischfuttermittel- Definition: Mischungen aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln mit oder ohne Zusatzstoffe, die zur Ernährung von Tieren bestimmt sind.
- Regelungen:
- Rezeptur und Kennzeichnung:
- Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe müssen klar angegeben werden.
- Anweisungen zur Dosierung und Lagerung.
- Verbot bestimmter Zusätze:
- Antibiotika und Wachstumsförderer sind verboten.
- Herstellungsverfahren:
- Einhaltung von Qualitätsstandards (z. B. GMP, Good Manufacturing Practice).
- Rechtliche Grundlage:
- VO (EG) Nr. 767/2009 und VO (EG) Nr. 183/2005.
2.3 Ergänzungsfuttermittel- Definition: Futtermittel mit hoher Konzentration bestimmter Nährstoffe, die zusammen mit anderen Futtermitteln verfüttert werden.
- Regelungen:
- Angabe der empfohlene Mischverhältnisse, um Über- oder Unterversorgung zu vermeiden.
- Anforderungen an die Kennzeichnung wie bei Mischfuttermitteln.
- Rechtliche Grundlage:
2.4 Diätetische Futtermittel- Definition: Spezielle Futtermittel zur Deckung besonderer Ernährungsbedürfnisse von Tieren (z. B. bei Krankheiten oder physiologischen Störungen).
- Regelungen:
- Erforderliche Angaben gemäß VO (EG) Nr. 767/2009, z. B.:
- Zweckbestimmung (z. B. "Unterstützt die Nierenfunktion bei chronischer Nierenerkrankung").
- Deklaration der besonderen Zusammensetzung.
- Zulassungspflicht für bestimmte diätetische Zwecke.
- Rechtliche Grundlage:
- VO (EG) Nr. 767/2009 und VO (EG) Nr. 1831/2003 (bei Zusatzstoffen).
2.5 Futtermittelzusatzstoffe- Definition: Stoffe, die Futtermitteln zugesetzt werden, um die Futterqualität, Tiergesundheit oder Umweltfreundlichkeit zu verbessern (z. B. Vitamine, Spurenelemente, Enzyme).
- Regelungen:
- Zulassungspflicht:
- Jeder Zusatzstoff muss vor der Verwendung zugelassen werden (VO (EG) Nr. 1831/2003).
- Sicherheitsbewertung:
- Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
- Dosierung:
- Einhaltung der festgelegten Höchstwerte.
- Kennzeichnung:
- Angabe der Bezeichnung und des Gehalts.
- Rechtliche Grundlage:
2.6 Medizierte Futtermittel- Definition: Mischungen von Futtermitteln mit Arzneimitteln, die zur Behandlung oder Prävention von Tierkrankheiten dienen.
- Regelungen:
- Zulassungspflicht:
- Arzneimittel im Futter müssen zugelassen sein.
- Verschreibungspflicht:
- Verwendung nur auf Anweisung eines Tierarztes.
- Dosierungs- und Lagerungsanforderungen:
- Sicherstellung, dass Tiere die richtige Dosis erhalten.
- Rechtliche Grundlage:
2.7 Bio-Futtermittel- Definition: Futtermittel, die aus ökologisch produzierten Zutaten bestehen und den Richtlinien des ökologischen Landbaus entsprechen.
- Regelungen:
- Zertifizierung:
- Alle Bestandteile müssen aus kontrolliert ökologischem Anbau stammen.
- Verbot bestimmter Substanzen:
- Keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO), keine synthetischen Zusatzstoffe.
- Rechtliche Grundlage:
3. Besonderheiten im Vertrieb von Futtermitteln3.1 Zulassung und Registrierung- Hersteller und Händler müssen sich gemäß VO (EG) Nr. 183/2005 registrieren oder für bestimmte Tätigkeiten zulassen lassen.
3.2 Grenzüberschreitender Handel- Einhaltung der gleichen Standards wie innerhalb der EU.
- Zusätzliche Anforderungen bei Drittlandimporten (z. B. Veterinärzertifikate).
3.3 Rückruf- und Rücknahmeverpflichtungen- Verpflichtung, unsichere Futtermittel unverzüglich zurückzurufen (Art. 20 VO (EG) Nr. 178/2002).
4. Sanktionen bei Verstößen- Verwaltungsrechtliche Maßnahmen:
- Rückruf oder Vernichtung von Futtermitteln.
- Produktionsstopp.
- Bußgelder und Strafen:
- Geldstrafen gemäß nationalem Futtermittelgesetzbuch (FMGB).
- Strafrechtliche Verfolgung bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen.
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