LiefervertragDer summarisch gestaltete Liefervertrag für Lebensmittel enthält auch eine Garantievereinbarung. Lebensmittelrechtlicher Liefervertrag
Zwischen: [Name des Lieferanten], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Lieferant“ genannt), und [Name des Käufers], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Käufer“ genannt), wird folgender Liefervertrag geschlossen:
PräambelDer Lieferant verpflichtet sich, dem Käufer Lebensmittel gemäß den vereinbarten Spezifikationen zu liefern. Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften sowie die in diesem Vertrag geregelten Qualitätsstandards einzuhalten.
§ 1 VertragsgegenstandDer Lieferant liefert dem Käufer folgende Produkte: - [Produktbeschreibung inkl. Lebensmittelarten, z. B. „tiefgekühltes Gemüse“, „frisches Fleisch“, „Milchprodukte“, „haltbare Konserven“].
Die Produkte müssen den folgenden Anforderungen entsprechen: - Den gesetzlichen Vorschriften der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung), Nr. 852/2004 (Hygienevorschriften), Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) sowie weiteren spezifischen Vorschriften.
- Den vom Käufer bereitgestellten Produktspezifikationen (siehe Anlage 1).
§ 2 LieferbedingungenLieferumfang und Zeitplan: - Der Lieferant liefert die Produkte gemäß den im Bestellplan festgelegten Mengen und Terminen.
- Verzögerungen sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
Verpackung und Kennzeichnung: - Die Produkte müssen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vollständig und korrekt gekennzeichnet sein.
- Verpackungen müssen migrationssicher sein und den Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen.
Transportbedingungen: - Der Lieferant stellt sicher, dass die Produkte unter den vorgeschriebenen Bedingungen transportiert werden (z. B. Einhaltung der Kühlkette für Frisch- und Tiefkühlprodukte).
- Beispiele:
- Frischeprodukte: max. +4°C.
- Tiefkühlprodukte: max. -18°C.
Annahme: - Der Käufer prüft die Lieferung bei Wareneingang auf äußerliche Mängel. Mängel sind innerhalb von [z. B. 5 Werktagen] schriftlich zu melden.
§ 3 QualitätsvereinbarungProduktsicherheit: - Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte sicher für den menschlichen Verzehr sind und keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Rohstoffe: - Sämtliche verwendeten Rohstoffe müssen den vertraglichen Spezifikationen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Käufers zulässig und entsprechend zu kennzeichnen.
Rückverfolgbarkeit: - Der Lieferant gewährleistet die vollständige Rückverfolgbarkeit aller gelieferten Produkte gemäß Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Qualitätskontrollen: - Der Lieferant führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch (z. B. mikrobiologische Tests, sensorische Prüfungen) und stellt dem Käufer die entsprechenden Berichte auf Anfrage zur Verfügung.
Zertifizierungen: - Der Lieferant muss folgende Standards einhalten (falls zutreffend):
- HACCP-Konzept (gemäß EU-Verordnung Nr. 852/2004).
- IFS, BRC oder QS-Zertifizierung.
- Bio-Zertifizierung (für Bio-Produkte).
§ 4 GarantievereinbarungGarantierte Eigenschaften: - Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte folgende Eigenschaften aufweisen:
- Konformität mit den vereinbarten Produktspezifikationen.
- Einhaltung von Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdaten.
- Frei von Rückständen oder Verunreinigungen, die gesetzliche Grenzwerte überschreiten (z. B. Pestizide, Schwermetalle, Antibiotika).
Versteckte Mängel: - Der Lieferant garantiert, dass keine versteckten Mängel vorliegen, die die Produkte unbrauchbar machen oder deren Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Produkthaftung: - Der Lieferant haftet für Schäden, die durch die Lieferung mangelhafter oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Produkte entstehen.
Rückrufpflicht: - Sollte ein Produktrückruf erforderlich sein, verpflichtet sich der Lieferant zur Zusammenarbeit und trägt die Kosten, wenn er für den Rückruf verantwortlich ist.
§ 5 Haftung und Schadensersatz- Der Lieferant haftet für alle Schäden, die auf mangelhafte Produkte oder Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen zurückzuführen sind.
- Die Haftung des Lieferanten ist begrenzt auf [z. B. den dreifachen Auftragswert], es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Käufer haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Verwendung nach Annahme der Produkte entstehen.
§ 6 Preise und ZahlungsbedingungenPreise: - Die Preise für die Produkte ergeben sich aus Anlage 2 und gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen: - Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Rechnungsstellung zu zahlen.
- Der Käufer kann bei berechtigten Mängeln einen angemessenen Teil der Zahlung einbehalten.
Preisänderungen: - Preisänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§ 7 Vertragsdauer und KündigungVertragslaufzeit: - Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für [z. B. 1 Jahr].
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um [z. B. 1 Jahr], sofern keine der Parteien mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] kündigt.
Außerordentliche Kündigung: - Beide Parteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
- Wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen.
- Gesetzesverstöße die Durchführung des Vertrags unmöglich machen.
§ 8 Vertraulichkeit- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 9 SchlussbestimmungenRechtswahl: - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand: - Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Käufers zuständig.
Salvatorische Klausel: - Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Unterschriften Lieferant: [Name, Unterschrift, Datum] Käufer: [Name, Unterschrift, Datum]
Erläuterung und AnpassungsmöglichkeitenFlexibilität für verschiedene Lebensmittelarten: - Ergänzung spezifischer Anforderungen, z. B. für Bio-Produkte, tiefgekühlte Waren oder alkoholhaltige Getränke.
Zusätzliche Garantien: - Individuelle Garantien für Produkte mit besonderen Anforderungen (z. B. Allergene, Nachhaltigkeit).
Internationale Lieferungen: - Berücksichtigung internationaler Vorschriften, z. B. Codex Alimentarius oder spezifischer Importanforderungen.
Erweiterung der Qualitätsvereinbarung: - Integration zusätzlicher Standards wie Fair-Trade-Zertifizierungen oder CO₂-Bilanzierungen.
Mit diesen Anpassungen ist der Vertrag flexibel einsetzbar und deckt die rechtlichen und qualitativen Anforderungen für alle Lebensmittelarten umfassend ab. |