Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeit von LebensmittelnDie nachhaltige Produktion und Vermarktung von Lebensmitteln steht im Fokus zahlreicher nationaler und internationaler Regelungen. Ziel ist es, ökologische, soziale und ethische Standards entlang der gesamten Lieferkette zu fördern. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungen und deren zukünftige Entwicklungen dargestellt. Die nachhaltige Produktion und Vermarktung von Lebensmitteln ist eng mit neuen gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG, der CSRD, der CSDDD und der Entwaldungsverordnung verbunden. Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, da Verstöße nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Reputationsschäden nach sich ziehen können. Ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement ist unerlässlich, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
1. Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)1.1 ZielsetzungDas LkSG verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen. Es soll sicherstellen, dass entlang der gesamten Lieferkette grundlegende Menschenrechte sowie Umweltstandards eingehalten werden. 1.2 Geltungsbereich- Seit 2023: Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland.
- Ab 2024: Ausweitung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
1.3 Verpflichtungen- Risikomanagement:
- Identifikation und Bewertung von Risiken in der Lieferkette (z. B. Kinderarbeit, Umweltverschmutzung).
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen:
- Maßnahmen zur Verhinderung und Behebung von Verstößen.
- Beschwerdemechanismen:
- Einrichtung von Beschwerdestellen für Betroffene.
- Berichtspflicht:
- Jährlicher Bericht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
1.4 Relevanz für Lebensmittel- Beschaffung von Rohstoffen (z. B. Kakao, Kaffee, Soja): Verbot von Kinderarbeit und Umweltzerstörung.
- Sicherstellung ökologischer Standards in der Agrarproduktion.
2. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)2.1 ZielsetzungDie CSDDD ist eine geplante EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten umzusetzen. 2.2 Geltungsbereich- Große Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter und 150 Mio. € Umsatz).
- Für bestimmte Hochrisikobranchen, wie Landwirtschaft, niedrigere Schwellenwerte (250 Mitarbeiter, 40 Mio. € Umsatz).
2.3 Verpflichtungen- Risikobewertung und Sorgfaltspflichten:
- Verpflichtung zur Prüfung und Überwachung von Risiken entlang der gesamten Lieferkette.
- Klima- und Umweltziele:
- Verpflichtung zur Einhaltung von Klimazielen, insbesondere im Einklang mit dem Pariser Abkommen.
- Rechtsdurchsetzung:
- Schaffung von Sanktionen und zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten.
2.4 Zukünftiger Ausblick- Einführung voraussichtlich ab 2025.
- Harmonisierung der Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene.
- Stärkere Haftung von Unternehmen für Verstöße in ihren Lieferketten.
3. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)3.1 ZielsetzungDie CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen zu berichten. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). 3.2 Geltungsbereich- Ab 2024: Große börsennotierte Unternehmen (> 500 Mitarbeiter).
- Ab 2025: Alle großen Unternehmen (> 250 Mitarbeiter und > 40 Mio. € Umsatz).
- Ab 2026: Kleine und mittelständische börsennotierte Unternehmen.
3.3 Verpflichtungen- Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG-Kriterien).
- Berichtsstandards:
- Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
- Überprüfung:
- Nachhaltigkeitsberichte müssen von unabhängigen Prüfstellen verifiziert werden.
3.4 Relevanz für Lebensmittel- Detaillierte Berichte zu den ökologischen und sozialen Auswirkungen der Lebensmittelproduktion.
- Fokus auf CO₂-Emissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität und soziale Standards in der Lieferkette.
4. EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (VO 2023/1115)4.1 ZielsetzungDie Verordnung zielt darauf ab, die Einfuhr von Produkten in die EU zu verbieten, die mit Entwaldung und Waldzerstörung in Verbindung stehen. 4.2 Geltungsbereich- Produkte: Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse.
- Verpflichtung gilt für Importeure, die diese Produkte in die EU einführen.
4.3 Verpflichtungen- Sorgfaltspflichtsystem:
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung verbunden sind.
- Geolokalisierung:
- Herkunftsnachweis auf Grundlage geografischer Daten.
- Rückverfolgbarkeit:
- Nachweis über die nachhaltige Herkunft der Rohstoffe.
4.4 Relevanz für Lebensmittel- Verbot von Produkten aus entwaldeten Gebieten, insbesondere Soja und Palmöl.
- Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken.
5. Green Claims Richtlinie5.1 ZielsetzungDie geplante Richtlinie zielt darauf ab, irreführende Umweltwerbung ("Greenwashing") zu verhindern und die Aussagekraft von Umweltangaben zu stärken. 5.2 Verpflichtungen- Nachweise für Umweltangaben:
- Unternehmen müssen wissenschaftlich belegbare Daten für Umweltangaben vorlegen (z. B. „klimaneutral“).
- Verbote:
- Unpräzise oder unbegründete Behauptungen wie „umweltfreundlich“ ohne klaren Bezug.
- Transparenz:
- Verpflichtung zur Offenlegung von Bewertungsmethoden.
5.3 Zukünftiger Ausblick- Harmonisierung der Standards für Umweltangaben auf EU-Ebene.
6. Vergleichbare und ergänzende VorschriftenEU-Taxonomie-Verordnung (VO (EU) 2020/852): - Legt Kriterien für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten fest.
- Relevant für Finanzierungen in der Lebensmittelproduktion.
Farm-to-Fork-Strategie: - EU-Strategie für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion.
- Ziel: Reduktion von Pestiziden, Förderung biologischer Anbaumethoden.
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: - Internationale Standards für die Achtung von Menschenrechten in Unternehmen.
7. Maßnahmen zur Einhaltung und Risikominderung7.1 Compliance-Strategien- Einführung eines effektiven Sorgfaltspflichtsystems.
- Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Lieferantenbewertung.
7.2 Digitalisierung und Rückverfolgbarkeit- Nutzung von Blockchain-Technologien für die Rückverfolgbarkeit von Produkten.
- Implementierung von Geolokalisierungssystemen.
7.3 Schulungen und Sensibilisierung- Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und Lieferanten.
- Aufbau eines Bewusstseins für Nachhaltigkeitsziele.
8. Zukunftsausblick- Verschärfung der Haftung:
- Unternehmen werden zunehmend für Umwelt- und Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten zur Verantwortung gezogen.
- Harmonisierung auf EU-Ebene:
- Die CSDDD und die Green Claims Richtlinie werden verbindliche Standards für alle EU-Mitgliedsstaaten schaffen.
- Erweiterte Berichtspflichten:
- Mit der CSRD wird Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Standard für nahezu alle Unternehmen.
- Fokus auf Biodiversität:
- Zukünftige Regelungen könnten verstärkt auf den Schutz der Biodiversität abzielen.
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