InternetvertriebsvertragDer folgende Internetvertriebsvertrag bzw Online-Vertriebsvertrag enthält summarisch typische Klauseln aus diesem Bereich. Internetvertriebsvertrag für Lebensmittel
Zwischen: [Name des Lieferanten/Herstellers], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Lieferant“ genannt), und [Name des Internethändlers], [Adresse], [USt-ID-Nummer], (im Folgenden „Händler“ genannt), wird folgender Vertrag geschlossen:
PräambelDieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Lieferanten und dem Händler für den Vertrieb von Lebensmitteln über den Online-Handel. Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften sowie die vertraglich vereinbarten Qualitäts- und Lagerbedingungen einzuhalten.
§ 1 VertragsgegenstandDer Lieferant liefert dem Händler folgende Lebensmittelarten (im Folgenden „Produkte“): - Frischeprodukte (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte),
- Tiefkühlprodukte,
- Haltbare Produkte (z. B. Konserven, Trockenwaren, Getränke),
- Sonstige Produkte (z. B. Nahrungsergänzungsmittel).
Der Händler vertreibt die Produkte über die Website [Name und URL des Online-Shops] und optional über Drittplattformen (z. B. Amazon, eBay). Der Vertrieb erfolgt direkt an Endverbraucher in [Region/Land, z. B. Deutschland und Österreich].
§ 2 LieferbedingungenBestellung und Lieferung: - Der Händler bestellt die Produkte schriftlich oder über ein digitales Bestellsystem.
- Der Lieferant liefert die Produkte gemäß den vereinbarten Lieferfristen an die Zwischenlager des Händlers oder direkt an Logistikzentren, sofern keine Direktlieferung an Endkunden erfolgt.
Verpackung und Kennzeichnung: - Die Produkte werden in transportsicheren und migrationssicheren Verpackungen geliefert, die den Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen.
Transportbedingungen: - Frische- und Tiefkühlprodukte werden unter Einhaltung der geltenden Temperaturvorgaben transportiert:
- Frischeprodukte: max. +4°C.
- Tiefkühlprodukte: max. -18°C.
- Der Lieferant haftet für die Einhaltung der Kühlkette bis zur Übergabe an den Händler oder dessen Logistikpartner.
§ 3 Zwischenlagerung beim HändlerLageranforderungen: - Der Händler verpflichtet sich, die Produkte unter den vorgeschriebenen Bedingungen zu lagern:
- Frischeprodukte in Kühlhäusern mit max. +4°C,
- Tiefkühlprodukte in Lagerräumen mit max. -18°C,
- Trockenprodukte in trockenen und gut belüfteten Räumen bei max. +25°C.
Lagerkontrolle: - Der Händler führt regelmäßige Kontrollen der Lagerbedingungen durch und dokumentiert diese.
- Der Lieferant hat das Recht, nach vorheriger Ankündigung Audits in den Lagerräumen des Händlers durchzuführen.
Produkthandhabung: - Der Händler stellt sicher, dass die Produkte vor Beschädigung, Kontamination und Temperaturabweichungen geschützt sind.
Umlagerung: - Eine Umlagerung an Drittanbieter ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten zulässig.
§ 4 Online-Vertrieb und WerbungProduktpräsentation: - Der Händler verpflichtet sich, die Produkte gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Spezifikationen des Lieferanten auf der Website zu präsentieren.
- Alle Produktbeschreibungen müssen den Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen, einschließlich:
- Zutatenliste,
- Nährwertangaben,
- Allergenauszeichnungen,
- Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum (sofern erforderlich).
Health Claims und Werbung: - Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist nur gestattet, wenn diese gemäß der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassen sind.
Preisgestaltung: - Der Händler ist berechtigt, die Verkaufspreise selbst festzulegen, sofern keine Preisbindung vereinbart wurde.
§ 5 QualitätsvereinbarungProduktsicherheit: - Der Lieferant garantiert, dass die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher für den menschlichen Verzehr sind.
Rückverfolgbarkeit: - Beide Parteien stellen die vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte sicher.
- Der Händler verpflichtet sich, Bestellungen, Lagerbewegungen und Rücksendungen vollständig zu dokumentieren.
Qualitätskontrollen: - Der Lieferant führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und stellt dem Händler entsprechende Berichte auf Anfrage zur Verfügung.
Beanstandungen: - Der Händler informiert den Lieferanten unverzüglich über Beanstandungen oder Reklamationen, die von Kunden oder Behörden gemeldet werden.
§ 6 Haftung und GewährleistungHaftung des Lieferanten: - Der Lieferant haftet für Schäden, die auf die Lieferung mangelhafter Produkte oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben zurückzuführen sind.
- Die Haftung erstreckt sich auch auf Produktrückrufe, sofern der Lieferant für den Mangel verantwortlich ist.
Haftung des Händlers: - Der Händler haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Handhabung oder fehlerhafte Produktpräsentation entstehen.
Produkthaftung: - Beide Parteien verpflichten sich zur Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von Produkthaftungsfällen.
§ 7 RückrufaktionenVerantwortung: - Der Lieferant ist verantwortlich für Rückrufaktionen, wenn der Mangel im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt.
- Der Händler übernimmt die Organisation des Rückrufs bei Endkunden.
Kosten: - Die Kosten für Rückrufaktionen trägt die Partei, die den Rückruf zu vertreten hat.
Kommunikation: - Beide Parteien stimmen sich bei Rückrufen hinsichtlich der Kommunikation mit Behörden und Kunden ab.
§ 8 Preise und ZahlungsbedingungenPreise: - Die Preise für die Produkte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Lieferanten.
Zahlungsmodalitäten: - Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Rabatte und Boni: - Individuelle Rabatte oder Boni werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt.
§ 9 Vertragsdauer und KündigungVertragslaufzeit: - Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und hat eine Laufzeit von [z. B. 2 Jahren].
- Er verlängert sich automatisch um [z. B. 1 Jahr], sofern keine der Parteien mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] schriftlich kündigt.
Außerordentliche Kündigung: - Beide Parteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen.
§ 10 Vertraulichkeit- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 11 SchlussbestimmungenRechtswahl: - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand: - Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Lieferanten zuständig.
Salvatorische Klausel: - Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Unterschriften Lieferant: [Name, Unterschrift, Datum] Händler: [Name, Unterschrift, Datum]
Erläuterung und AnpassungsmöglichkeitenProduktspezifische Anpassungen: - Detaillierte Lager- und Transportbedingungen für spezifische Lebensmittelarten (z. B. Tiefkühlware, Bio-Produkte).
Internationale Vertriebswege: - Integration von Vorschriften für grenzüberschreitenden Online-Vertrieb.
Erweiterung auf Drittplattformen: - Regelung der Rechte und Pflichten bei Vertrieb über Drittplattformen wie Amazon oder eBay.
Mit diesen Anpassungen ist der Vertrag flexibel und rechtssicher für verschiedene Lebensmittelarten und Vertriebsmodelle einsetzbar. |