Kanzlei für Lebensmittelrecht horak Rechtsanwälte berät und vertritt in allen Rechtsfragen betreffend die Herstellung oder den Vertrieb von Lebensmitteln/ Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Diese Rechtspraxis umfasst neben klassischem nationalen und europäischen Lebensmittelrecht auch das internationale Lebensmittelrecht sowie Sondermaterien, wie lebensmittelrechtliche Sorgfaltspflichten, Meldepflichten oder HACCP und Complaints Management oder Lebensmittelsicherheit. Durch das Streben nach Verbraucherschutz und durch etliche “Lebensmittelskandale” in den vergangenen Jahren muss der Gesetzgeber das Lebensmittelrecht ständig ändern. So ist die “Vereinfachung” der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), die mit ihren 15 Anhängen zwar keine tatsächliche Verringerung der Regelungen, jedoch zumindest eine Unterbringung in einer VO bietet. Die LMIV steht in Kraft und weist derzeit keine Übergangsregelung auf, so dass ab 12/2014 die Neuetikettierung durchgeführt sein muss. Für Unternehmen sind neben den klassischen Lebensmitteln häufig auch Functional Food, Diätetika oder Nahrungsergänzungsmittel gewinnbringende Produkte. Eine Herausforderung ist beispielsweise die Abgrenzung gesundheitsbezogener Lebensmittel zu Arzneimitteln oder die Health Claims Verordnung, deren Einschränkungen vielfach noch nicht abschliessend geklärt sind. Lebensmittelrechtliche Ziele:Das Lebensmittelrecht soll: - den rechtlichen Rahmen für die Produktion und den Vertrieb von Lebensmitteln bieten (Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel, Kennzeichnungspflichten).
- die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die zum Beispiele durch Lebensmittelkrisen bedroht wird.
- den Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten durch die Qualitätsanforderungen und Täuschungsschutz regeln.
Lebensmittelrechtliche Beratung und Vertretung:Wir beraten und vertreten Sie insbesondere auch zu den nachfolgenden lebensmittelrechtlichen Lösungsansätzen: - Rechtliche Prüfung, Änderungsempfehlung oder Unterstützung bei der Erstellung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschliesslich der Etiketten, der Umverpackung, der Bewerbung (in allen Medien, auch in Funk und Fernsehen) insbesondere im Zusammenhang mit Werbeaussagen, Marken, Verkehrsbezeichnungen, nährwertbezogenen und gesundheitsbezogenen Aussagen, den Health Claims.
- Erstellung der Vertragswerke, Liefer- und Herstellungsvereinbarungen, Lizenz- oder Franchisingverträge, Kooperationsvereinbarungen bis hin zu AGB.
- Rechtliche Prüfung der Zusammensetzung sowie des Produktionsprozesses von Lebensmitteln mit den typischen Schwerpunktbereichen, der Zutaten, der Zusatzstoffe, der Aromen und der Enzyme.
- Verkehrsfähigkeitsbeurteilung von Functional Food, Diätika, Nahrungsergänzungsmittel oder Novel Food
- Beratung und Vertretung gegenüber Lebensmittelbehörden, Aufsichtsbehörden und Strafverfahren.
- Complaint Management (sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Behörden, einschliesslich Rückrufprüfung), Compliance und Qualitätssicherung
- Medien- und Presserecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Designs, Patente, Urheberechte & Lizenzen) mit branchenspezifischen Besonderheiten.
- Beratung im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln/-stoffen
- Prüfung der Verpackung (insb. textlich/ bildlich);
- Beratung im Zusammenhang mit Lebensmittel- und Heilmittelwerbung;
- Beratung, Schutz und Verteidigung geographischer Herkunftsangaben und Marken;
- Beratung und Vertretung bei Genehmigungsanträgen/ Ausnahmen;
- Vertretung und Prozeßführung bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Verteidigung gegen Ansprüche im Lebensmittel-/Arzneimittelrecht.Wettbewerbsrecht,gewerblichen Rechtsschutz, Kartellrecht und Medienrecht
Sie möchten wissen, wie Ihre Produkte verkehrsfähig gestaltet werden können? Sie haben ein lebensmittelrechtliches Problem vertraglicher, behördlicher oder internationaler Art? Nutzen Sie unser Know-how und lassen Sie sich beraten. Wir informieren Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten und allen angrenzenden Rechtsgebieten. >>Onlineanfrage |