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Entscheidungen

Nach Themen sortierte Urteile - zumindest in Leitsätzen - sind auf den folgenden Seiten dargestellt. Neben den Leitsätzen finden sich teils Sachverhaltszusammenfassungen sowie Urteilsanmerkungen. Anmerkungen geben unsere Auffassung wieder und können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Bedenken Sie bitte stets, dass jedem Urteil, selbst einem höchstrichterlichen, ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt. Verallgemeinerungen sind daher in der Regel weder möglich noch sinnvoll. Vielmehr erscheint häufig eine Überprüfung des individuellen Sachverhalts sinnvoll. Eine solche Prüfung kann ein Anwalt Ihres Vertrauens leisten.

Entscheidungen zum Lebensmittelrecht (mit Gesundheitsrecht, Arzneimittelrecht):

  • Nach EuGH vom 30. April 2009 C27/08 - Bios Naturprodukte ist Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der in einer bestimmten Dosierung eine physiologische Wirkung hat, kein Funktionsarzneimittel ist, wenn es in Anbetracht seiner Wirkstoffdosierung bei normalem Gebrauch gesundheitsgefährdend ist, ohne jedoch die menschlichen physiologischen Funktionen wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen zu können.
     
  • Gemäss EuGH vom 15. Januar 2009 C383/07 - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten: Der Umstand, dass alle Zutaten eines Lebensmittels für sich genommen die Voraussetzung des Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 258/97 erfüllen oder unbedenklich sind, reicht nicht dafür aus, die Anwendung dieser Verordnung auf das erzeugte Lebensmittel auszuschließen. Die Entscheidung, ob dieses als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung Nr. 258/97 einzustufen ist, ist von der zuständigen nationalen Behörde für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Merkmale des Lebensmittels und des Herstellungsverfahrens zu treffen. Ausschließlich außerhalb Europas erworbene Erfahrungen hinsichtlich der Unbedenklichkeit eines Lebensmittels reichen nicht für die Feststellung aus, dass dieses unter die Gruppe der Lebensmittel fällt, die im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung Nr. 258/97 „erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten können“.
     
  • Nach BGH URTEIL I ZR 61/05 26. Juni 2008 - LCarnitin II gilt folgendes für die Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel: a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu be-einflussen (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 60 und 61 - Knoblauchkapseln). b) Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 Tz. 67 und 68 - Knoblauchkapseln).
     
  • BGH BESCHLUSS 3 StR 526/07 vom 27. März 2008 - LFGB
     
  • EuGH (Erste Kammer) C-319/05 Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland vom 15.11.2007 - Knoblauchkapseln : Ein Erzeugnis wird dann im Sinne der Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel „als Mittel zur Heilung oder zur Verhütung von menschlichen Krankheiten bezeichnet“, wenn es, gegebenenfalls auf dem Etikett, dem Beipackzettel oder mündlich, ausdrücklich als ein solches „bezeichnet“ oder „empfohlen“ wird sowie stets dann, wenn bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass das Erzeugnis in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse. Mangels Erfüllung der in Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2001/83 festgelegten Kriterien lässt sich als Arzneimittel nach der Bezeichnung im Sinne dieser Richtlinie nicht ein Knoblauchpräparat in Form von Kapseln einstufen, das – sei es auf dem Etikett, durch die Angaben auf der Verpackung oder in sonstiger Weise – weder als ein Mittel zur Heilung oder zur Verhütung von menschlichen Krankheiten bezeichnet noch als ein solches empfohlen wird und dessen Aufmachung keinen Aspekt aufweist, der bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher ein Vertrauen wie dasjenige hervorrufen könnte, das Arzneimittel normalerweise erwecken, so dass die Aufmachung als Kapseln der einzige Aspekt des Erzeugnisses ist, der für seine Einstufung als Arzneimittel nach der Bezeichnung sprechen könnte. Die einem Erzeugnis gegebene äußere Form kann nämlich, auch wenn sie ein wichtiges Indiz für die Absicht des Verkäufers oder Herstellers ist, das Erzeugnis als Arzneimittel in den Handel zu bringen, kein allein ausschlaggebendes Indiz sein, da andernfalls bestimmte Nahrungsmittel erfasst würden, die herkömmlicherweise in ähnlicher Form wie Arzneimittel aufgemacht sind. Die Kapselform ist jedoch nicht für Arzneimittel spezifisch, da zahlreiche Lebensmittel ebenfalls in dieser Form angeboten werden, um dem Verbraucher ihren Verzehr bequemer zu machen. Dieses Indiz kann folglich allein nicht genügen, um einem Erzeugnis die Eigenschaft eines Arzneimittels nach der Bezeichnung zu verleihen.
     
  • Abgrenzung Lebensmittel vs. Arzneimittel zugunstem Letzterem im Fall eines Fittness-Produkts (Beschluss des OLG Celle vom 24.06.1999 zu 13 O 320/98).
     
  • DocMorris (EuGH): Das deutsche Verbot der Internetapotheke ist hinsichtlich des Versandhandels mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten europarechtswidríg.
     
  • Musikelaufbaupräparate (BGH I ZR 34/01 - Muskelaufbaupräparate wg. UWG § 1; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5, §§ 21, 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6a; HWG § 3a; LMBG § 1 Abs. 1, EWGRL 65/65 Art. 1 Nr. 2; EGRL 83/2001 Art. 1 Nr. 2, Art. 128; EGRL 7/97 Art. 14; EG VO 178/2002 Art. 2 Abs. 3 Buchst. d ): Die Abgrenzung der Arznei- von den Lebensmitteln steht auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff.

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Vor den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Hannover Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Lebensmittelrecht LMIV Rechtsanwalt Anwalt Braunschweig Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Lebensmittel Lebensmittelkennzeichnung Lebensmittelvertriebsrec ht Rechtsanwalt Anwalt Hamburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Lebensmittelrecht Lebensmittelvertrag prüfen Kartellrecht Preisabsprachen Rechtsanwalt Anwalt Bremen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Oldenburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Oldenburg

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Kosmetikrecht Kosmetik Rechtsanwalt Anwalt Osnabrück Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Osnabrück

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Bielefeld Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bielefeld

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Anwalt Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Apothekenrecht Anwalt Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Göttingen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Göttingen

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf Essen Bonn Aachen Lebensmittelrecht

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Köln Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Anwalt Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Anwalt München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Rechtsanwalt Lebensmittelrecht Anwalt Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Lebensmittelrecht Rechtsanwalt Nahrungsergänzungsmittel Anwalt Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701